Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 31.05.2017

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   VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16.KO, 4 K 399/16.KO   

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VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16.KO, 4 K 399/16.KO (https://dejure.org/2017,22408)
VG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2017 - 4 K 398/16.KO, 4 K 399/16.KO (https://dejure.org/2017,22408)
VG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO, 4 K 399/16.KO (https://dejure.org/2017,22408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nr 8.6.3.2 BImSchV 4, § 16 BImSchG, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 19 LPflG RP
    Immissionsschutz; Änderung einer Genehmigung; Biogasanlage; Klagebefugnis des Nachbarn wegen Geruchsimmissionen; Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und Biogasanlage rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und Biogasanlage rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen einer unzumutbaren Geruchsbelastung rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Genehmigung für Klärschlammtrocknungs- und Biogasanlage wegen unzumutbarer Geruchsbelästigung rechtswidrig - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung verstößt gegen nachbarschützende Normen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16

    Immissionsschutz; Genehmigung einer Biogasanlage; Nachvollziehbarkeit eines

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Ist nach der Genehmigung auch eine andere Zufahrt oder Betriebsweise zulässig, so sind diese bei den Immissionsschutzgutachten auch zu berücksichtigen (vgl. das Urteil des VG Koblenz vom 31.05.2017 - 4 K 399/16.KO -).

    Er verweist auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 25. Juni 2014 und im Parallelverfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO) und zweifelt an der Zulässigkeit der Klage.

    Sie verweist auf die Ausführungen des Beklagten und ihr Vorbringen im Verfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten (10 Hefte und 2 Ordner), die Aufstellungsakten zu dem Bebauungsplan "Sondergebiet Biogasanlage" (2 Ordner) und die Gerichtsakten 7 L 24/13.KO, 7 L 39/13.KO, 7 L 68/13.KO und 7 L 289/13.KO sowie 4 K 399/16.KO (4 K 708/16.KO); sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob nach sorgfältiger Prüfung und auf der Grundlage von Immissionsschutzgutachten sich letztlich herausstellt, dass sich die Gesamtsituation des Klägers gegenüber der in dem Verfahren 4 K 399/16.KO angefochtenen Ursprungsgenehmigung verbessert hat.

    Die Änderungsgenehmigung gestaltet die rechtswidrige und im Verfahren 4 K 399/16.KO durch Urteil vom heutigen Tage aufgehobene Ursprungsgenehmigung nicht in einer Weise, welche einen ohne Verletzung von Nachbarrechten ablaufenden Betrieb der Biogas- und Klärschlammtrocknungsanlage garantiert.

    29 1. Die Ursprungsgenehmigung vom 21. Oktober 2011 ist rechtswidrig und wurde deshalb mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 4 K 399/16.KO aufgehoben, auf dessen Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    Auch insoweit wird auf das vorgenannte Urteil in der Sache 4 K 399/16.KO verwiesen.

  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14

    Nachweis der Sprachkenntnis im Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Der Kläger hat am 23. Juli 2014 unter dem Aktenzeichen 4 K 707/14.KO Klage erhoben und wiederholt sein Vorbringen aus dem Parallelverfahren 4 K 398/16.KO (4 K 708/14.KO) zu der Ursprungsgenehmigung vom 21. Oktober 2011.

    Er verweist auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 25. Juni 2014 und im Parallelverfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO) und zweifelt an der Zulässigkeit der Klage.

    Sie verweist auf die Ausführungen des Beklagten und ihr Vorbringen im Verfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO).

    Das zunächst unter dem Aktenzeichen 4 K 707/14.KO geführte Verfahren hat - wie auch das Parallelverfahren 4 K 708/14.KO - nach der mündlichen Verhandlung vom 31. März 2015 im Hinblick auf mit sachverständiger Unterstützung geführte Einigungsgespräche geruht und ist unter dem vorliegenden Aktenzeichen 4 K 398/16.KO wieder aufgerufen worden.

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Indem § 4 Abs. 3 UmwRG die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwRG für Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nr. 1 VwGO - wie hier des Klägers - für entsprechend anwendbar erklärt, begründet er nicht die Klagebefugnis, sondern verändert gegenüber der allgemeinen Regelung des § 46 VwVfG die Begründetheitsprüfung (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, NVwZ 2012, 573 und juris, Rn. 20).

    Aus § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG ergibt sich zudem, dass die Aufhebung der Zulassungsentscheidung auch unabhängig davon beansprucht werden kann, ob der Verfahrensfehler die Entscheidung in der Sache beeinflusst hat; § 46 VwVfG findet mithin ebenfalls keine Anwendung (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 21, m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    32 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 41, m.w.N.), der sich das OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG -, juris, Rn. 21) angeschlossen hat, kann auch ein Dritter nach § 4 Abs. 3 UmwRG - obwohl die UVP nur dem Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit dient - im Rahmen eines zulässig erhobenen Rechtsbehelfs die fehlende UVP rügen.
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung eine erforderliche, aber unterbliebene oder nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen durchgeführte UVP-Vorprüfung in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden, mit der Folge, dass eine fehlerfreie Nachholung der Vorprüfung, die zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keiner UVP bedarf, die Fehlerkorrektur abschließt, ohne dass das Genehmigungsverfahren neu durchgeführt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 und juris, Rn. 24 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Es kann danach dahingestellt bleiben, ob eine entsprechende Zurückweisung mit Europarecht vereinbar ist (vgl. zur Präklusion: BVerwG, Urteil vom 30. März 2017 - 7 C 17.15 - zu § 10a Abs. 1 UVPG a.F.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    32 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 41, m.w.N.), der sich das OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 13. Mai 2014 - 8 B 10342/14.OVG -, juris, Rn. 21) angeschlossen hat, kann auch ein Dritter nach § 4 Abs. 3 UmwRG - obwohl die UVP nur dem Schutz von Rechtsgütern der Allgemeinheit dient - im Rahmen eines zulässig erhobenen Rechtsbehelfs die fehlende UVP rügen.
  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Dies entspricht allgemeinen Grundsätzen im Fachrecht (vgl. etwa zum Baugenehmigungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 -, NVwZ 2000, 1047 und juris, Rn. 2, m.w.N.; zum Verfahren nach § 16 BImSchG: Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. III, § 16 BImSchG, Rn. 158, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16
    Zur Geltendmachung ist es in tatsächlicher Hinsicht erforderlich, aber auch ausreichend, dass er Tatsachen vorträgt, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass er durch den Verwaltungsakt in einer eigenen rechtlich geschützten Position beeinträchtigt ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, zuletzt Beschluss vom 21. Juli 2014 - 3 B 70/13 - NVwZ 2014, 1675).
  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch einen Dritten ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 19. Mai 2017 - 4 K 1362/16 - und vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16 und 4 K 399/16.KO - vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 21. November 2017  - 1 A 11194/17.OVG) oder, falls ein solcher noch nicht ergangen ist, der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (vgl. VGH BW, Beschluss vom 25. Januar 2018  - 10 S 1681/17 -, juris; wohl auch OVG RP, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 1 B 11075/17.OVG -, juris, Rn. 36 f.; generell den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als maßgeblich heranziehend Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 37. EL Juli 2019, § 113 Rn. 254).
  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16

    Immissionsschutz; Genehmigung einer Biogasanlage; Nachvollziehbarkeit eines

    Weiterhin erging auf Antrag der Beigeladenen die Änderungsgenehmigung vom 14. März 2014 zur Änderung der Genehmigung der Biogas- und Klärschlammtrocknungsanlage vom 21. Oktober 2011 durch die Sanierung der Fahrsiloanlage und die Änderung der Substratzusammensetzung, die Gegenstand des ebenfalls vom Kläger betriebenen Verfahrens 4 K 398/16.KO ist.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten (10 Hefte und 2 Ordner), die Aufstellungsakten zu dem Bebauungsplan "Sondergebiet Biogasanlage" (2 Ordner) und die Gerichtsakten 7 L 24/13.KO, 7 L 39/13.KO, 7 L 68/13.KO und 7 L 289/13.KO sowie 4 K 398/16.KO (4 K 707/16.KO); sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Nach der sodann vorgelegten Stellungnahme vom 13. Januar 2015 (Grafik, Seite 4), welche die Änderungen durch die Änderungsgenehmigung vom 14. März 2014 (vgl. 4 K 398/16.KO) bereits einbezieht, muss der Kläger eine Geruchsfracht für sein Grundstück von 0, 15 (im nordöstlichen Bereich), von 0, 16 (im nordwestlichen Bereich), von 0, 18 (im südöstlichen Bereich) bzw. von 0, 20 (im südwestlichen Bereich) hinnehmen.

  • VG Koblenz, 11.04.2019 - 4 K 269/18

    Windenergieanlagen in der Gemeinde Horn dürfen nicht gebaut werden

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kommt es auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, mithin auf den Erlass des Widerspruchsbescheides an (st. Rspr. der Kammer, vgl. Urteile vom 30. März 2017 - 4 K 1362/16.KO - und vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO - und - 4 K 399/16.KO - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Januar.
  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19

    Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

    Offenlassen kann die Kammer, ob das Gutachten des Schalltechnischen Büros Pies vom 4. September 2017 Gegenstand der Genehmigung geworden ist (vgl. zur Verbindlichkeit von nachgereichten Gutachten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen: Urteile der Kammer vom 31. Mai 2017 - 4 K 398/16.KO - und - 4 K 399/16.KO -).
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16.KO   

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Weiterhin erging auf Antrag der Beigeladenen die Änderungsgenehmigung vom 14. März 2014 zur Änderung der Genehmigung der Biogas- und Klärschlammtrocknungsanlage vom 21. Oktober 2011 durch die Sanierung der Fahrsiloanlage und die Änderung der Substratzusammensetzung, die Gegenstand des ebenfalls vom Kläger betriebenen Verfahrens 4 K 398/16.KO ist.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten (10 Hefte und 2 Ordner), die Aufstellungsakten zu dem Bebauungsplan "Sondergebiet Biogasanlage" (2 Ordner) und die Gerichtsakten 7 L 24/13.KO, 7 L 39/13.KO, 7 L 68/13.KO und 7 L 289/13.KO sowie 4 K 398/16.KO (4 K 707/16.KO); sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Nach der sodann vorgelegten Stellungnahme vom 13. Januar 2015 (Grafik, Seite 4), welche die Änderungen durch die Änderungsgenehmigung vom 14. März 2014 (vgl. 4 K 398/16.KO) bereits einbezieht, muss der Kläger eine Geruchsfracht für sein Grundstück von 0, 15 (im nordöstlichen Bereich), von 0, 16 (im nordwestlichen Bereich), von 0, 18 (im südöstlichen Bereich) bzw. von 0, 20 (im südwestlichen Bereich) hinnehmen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10898/07

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Die Anwendung der GIRL gewährleistet eine hinreichend verlässliche Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen, auch wenn diese für Rheinland-Pfalz nicht verbindlich eingeführt wurde (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 7. Oktober 2009 - 1 A 10898/07.OVG - und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG - sowie Beschluss vom 15. Juni 2005 - 8 A 10548/05.OVG - OVG Schleswig, Beschluss vom 13. März 2006 - 1 LA 5/06 -).

    Dieser Rechtsprechung schließt sich die Kammer für die Beurteilung von Gerüchen aus Biogas-Anlagen grundsätzlich an, weil die Geruchsquellen Grünfuttersilagen und Gülle in der Rindviehhaltung und beim Betrieb von Biogas-Anlagen vorkommen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 1 A 10898/07, Rn. 81 mwN, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Zwar ist das Gericht grundsätzlich befugt und ggf. verpflichtet, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt nach § 47 VwVfG in einen rechtmäßigen umzudeuten (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 8 C 1/16 -, juris), jedoch scheitert dies hier daran, dass die notwendigen Entscheidungen nach §§ 17 i.V.m. 15 BNatSchG im Hinblick auf den naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde vom Gericht nicht ersetzt werden können.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Selbst bei Heranziehung des von der Beigeladenen im Verfahren vorgelegten Gutachtens vom 20. Mai 2011 ungeachtet der zu 3. dargelegten Mängel verstößt die Genehmigung in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 439; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 8 A 11215/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Nachbarschutz

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Selbst bei Heranziehung des von der Beigeladenen im Verfahren vorgelegten Gutachtens vom 20. Mai 2011 ungeachtet der zu 3. dargelegten Mängel verstößt die Genehmigung in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10.OVG - NVwZ-RR 2011, 439; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Die Anwendung der GIRL gewährleistet eine hinreichend verlässliche Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen, auch wenn diese für Rheinland-Pfalz nicht verbindlich eingeführt wurde (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 7. Oktober 2009 - 1 A 10898/07.OVG - und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG - sowie Beschluss vom 15. Juni 2005 - 8 A 10548/05.OVG - OVG Schleswig, Beschluss vom 13. März 2006 - 1 LA 5/06 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2006 - 1 LA 5/06
    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Die Anwendung der GIRL gewährleistet eine hinreichend verlässliche Prognose und Bewertung von Geruchsbelästigungen, auch wenn diese für Rheinland-Pfalz nicht verbindlich eingeführt wurde (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 7. Oktober 2009 - 1 A 10898/07.OVG - und vom 4. Juli 2006 - 8 C 11709/05.OVG - sowie Beschluss vom 15. Juni 2005 - 8 A 10548/05.OVG - OVG Schleswig, Beschluss vom 13. März 2006 - 1 LA 5/06 -).
  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 708/14

    Nachweis der Sprachkenntnis im Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 399/16
    Das zunächst unter dem Aktenzeichen 4 K 708/14.KO geführte Verfahren hat - wie auch das Parallelverfahren 4 K 707/14.KO - nach der mündlichen Verhandlung vom 31. März 2015 im Hinblick auf mit sachverständiger Unterstützung geführte Einigungsgespräche geruht und ist unter dem vorliegenden Aktenzeichen 4 K 399/16.KO wieder aufgerufen worden.
  • VG Koblenz, 31.05.2017 - 4 K 398/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und

    Ist nach der Genehmigung auch eine andere Zufahrt oder Betriebsweise zulässig, so sind diese bei den Immissionsschutzgutachten auch zu berücksichtigen (vgl. das Urteil des VG Koblenz vom 31.05.2017 - 4 K 399/16.KO -).

    Er verweist auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 25. Juni 2014 und im Parallelverfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO) und zweifelt an der Zulässigkeit der Klage.

    Sie verweist auf die Ausführungen des Beklagten und ihr Vorbringen im Verfahren 4 K 399/16.KO (4 K 708/14.KO).

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten (10 Hefte und 2 Ordner), die Aufstellungsakten zu dem Bebauungsplan "Sondergebiet Biogasanlage" (2 Ordner) und die Gerichtsakten 7 L 24/13.KO, 7 L 39/13.KO, 7 L 68/13.KO und 7 L 289/13.KO sowie 4 K 399/16.KO (4 K 708/16.KO); sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob nach sorgfältiger Prüfung und auf der Grundlage von Immissionsschutzgutachten sich letztlich herausstellt, dass sich die Gesamtsituation des Klägers gegenüber der in dem Verfahren 4 K 399/16.KO angefochtenen Ursprungsgenehmigung verbessert hat.

    Die Änderungsgenehmigung gestaltet die rechtswidrige und im Verfahren 4 K 399/16.KO durch Urteil vom heutigen Tage aufgehobene Ursprungsgenehmigung nicht in einer Weise, welche einen ohne Verletzung von Nachbarrechten ablaufenden Betrieb der Biogas- und Klärschlammtrocknungsanlage garantiert.

    29 1. Die Ursprungsgenehmigung vom 21. Oktober 2011 ist rechtswidrig und wurde deshalb mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 4 K 399/16.KO aufgehoben, auf dessen Gründe zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    Auch insoweit wird auf das vorgenannte Urteil in der Sache 4 K 399/16.KO verwiesen.

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